Struppen

Im Elbbogen zwischen Pirna und Königstein

Aktuelle Informationen

04.08.2026

Pressemitteilung - Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Oberflächengewässern

Pressemitteilung                                                           

Pressestelle

pressestelle@landratsamt-pirna.de | www.landratsamt-pirna.de

Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804

 

Datum: 03.08.2026
Nr.: 166

 

Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Oberflächengewässern

 

Trotz der Niederschläge im Mai und Anfang Juni herrscht weiterhin deutliche Trockenheit. Die meisten Gewässer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führen Niedrigwasser, kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet. Aufgrund der andauernden Trockenperiode ist die Wasserführung vielerorts bereits stark zurückgegangen, wobei aufgrund der weiterhin sommerlichen Temperaturen nicht mit einer wesentlichen Entspannung zu rechnen ist.

Aus diesen Gründen hat das Landratsamt ein sofortiges Entnahmeverbot von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung sowie mittels Schöpfen zum Zweck der Bewässerung erlassen.

Auch in den Talsperren, insbesondere im Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle, macht sich das bereits seit letztem Jahr verstärkt bestehende Defizit in den Füllständen bemerkbar. Zur Schonung der Trinkwasserressourcen wurden daher ein Verbot für die Befüllung privater Pools sowie eine zeitliche Beschränkung der Bewässerung eingeführt, sofern hierfür Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung verwendet wird. Auch die Entnahme von erlaubnisfreien Brunnen wurde eingeschränkt.

Die Allgemeinverfügung trat am heutigen Montag, den 3. August 2026, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2026. Der Wortlaut kann unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

04.08.2026

Pressemitteilung - Allgemeinverfügung zur Einschränkung des waldgesetzlichen Betretungsrechtes

Pressemitteilung                                                         

Pressestelle

pressestelle@landratsamt-pirna.de | www.landratsamt-pirna.de

Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804

 

Datum: 03.08.2026
Nr.: 165

 

Allgemeinverfügung zur Einschränkung des waldgesetzlichen Betretungsrechtes

 

Am 31. Juli 2026 zog gegen 18:00 Uhr ein lokal beschränktes, schweres Sturmereignis mit starken Sturmböen über Teile der Vorderen Sächsischen Schweiz. Der Sturm bewegte sich in Richtung Ost-Nord-Ost mit einer Zuggeschwindigkeit von 44 km/h sowie Windböen um 90 km/h (über Rathen in Richtung Hohnstein) und verursachte erhebliche Schäden.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt daher als untere Forstbehörde bis zum 31. August 2026 folgende Regelungen für das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Waldgebiet:

Das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen sind untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen.

Das Sperrgebiet umfasst die Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein. Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessels und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und die Zuwegung zur Basteibrücke von Altrathen bergaufwärts gesperrt. Gesperrt wird weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (dieser ist jedoch ausgenommen). Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der beigefügten Karte (Anlage). Das von der roten Linie umschlossene Gebiet gilt als gesperrt.

Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden stellen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Bäume, Äste und Kronenteile können auch ohne weitere erkennbare äußere Einwirkung unvermittelt umstürzen oder herabfallen. Da diese Gefahrenstellen vom Boden aus vielfach nicht erkennbar sind, übersteigt das Risiko deutlich die waldtypischen Gefahren. Dies gilt auch für die scheinbar gefahrlos begehbaren Waldwege in dem Gebiet. Aufgrund der geologischen Verhältnisse, der geringen Stärke der Bodenschicht und deren derzeitiger Durchfeuchtung sind in diesen Waldgebieten Besonderheiten zu beachten.

Die untere Forstbehörde überprüft die Gefahrenlage fortlaufend. Sobald einzelne Flächen oder Wege wieder gefahrlos genutzt werden können, wird die Sperrung für diese Bereiche durch eine öffentlich bekannt gegebene Änderungsverfügung aufgehoben.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.

Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.

 

29.06.2026

Schließzeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Zeit vom 06. bis einschließlich 31.07.2026 geschlossen. Gern können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit per E-Mail unter gemeinde@struppen.de zukommen lassen. Ihre Anfragen werden zeitversetzt bearbeitet und nach unserer Rückkehr schnellstmöglich beantwortet. In dringenden Fällen können Sie sich an die Stadtverwaltung Königstein wenden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

31.03.2026

Beginn Baumaßnahmen im Bereich Borngasse in Naundorf

Vermutlich werden ab der 15. KW die Bauarbeiten im Bereich der Borngasse in Naundorf (Höhe Hausnummer 49) beginnen. In Folge dessen wird es zu einer Vollsperrung des Baufeldes kommen. Die betroffenen Anwohner sind durch die Baufirma zu informieren. Die Durchfahrt ist für Anlieger, Versorgungsfahrzeuge sowie Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ständig zu gewährleisten. Die Abfallentsorgung ist ebenfalls durch die Baufirma sicherzustellen. Für die Dauer der Baumaßnahme ist aktuell Ende Mai 2026 geplant. Die Arbeiten werden im Rahmen des Hochwasserschadensergnisses 2021 durchgeführt. 

Hier die Anwohnerinformation

Diese Baumaßnahme wird mit zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes aus dem Aufbauhilfefonds 2021 finanziert.

26.02.2026

Aktuelle Bauarbeiten im Bereich des Elberadweges in Königstein

Aktuelle Bauarbeiten im Bereich des Elberadweges in Königstein

 

Vollsperrung Elbstraße (Elberadweg) in Königstein

Auf Grund einer Baumaßnahme der Deutschen Bahn wird die Elbstraße (Elberadweg) in Königstein, Höhe Bahnquerung Elbhäuserweg Nr. 16, vom 17.03. – 30.11.26 voll gesperrt sein. Die Umleitungsstrecke führt über Thürmsdorf – Pehnaberg (mit Ampelregelung) sowie über die K 8734 – Kurort Rathen – Weißig.

 Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die erheblichen Einschränkungen und um eine besonders umsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke gebeten.

26.01.2026

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) der VG Königstein  

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.01.2026 mit dem Beschluss 01-GA-2026 den Entwurf der 6. Änderung des gemeinsamen FNP´s der VG Königstein gebilligt... hier weiter lesen

11.09.2025

Ferigstellungsanzeige Festplatz am Schloss in Struppen

Die Baumaßnahmen bzgl. der Neugestaltung des Festplatzes am Schloss in Struppen sind erfolgreich abgeschlossen worden (Fertigstellungsanzeige)

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